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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und verfehlte somit den Einzug ins Parlament. Nun prüft die Partei, ob das Wahlergebnis rechtlich angefochten werden kann.
Sahra Wagenknecht äußerte Zweifel an der Gültigkeit der Wahl und verwies insbesondere auf Probleme bei der Stimmabgabe durch Auslandsdeutsche. Demnach hätten sich rund 230.000 Wahlberechtigte im Ausland registriert, jedoch nur ein Bruchteil von ihnen habe tatsächlich wählen können.
Staatsrechtler Ulrich Battis schätzt die Erfolgsaussichten einer Wahlanfechtung jedoch als gering ein. Fehler kämen bei jeder Wahl vor, entscheidend sei jedoch, ob sie „mandatsrelevant“ gewesen seien – also direkten Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag gehabt hätten.
Sollte das BSW eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen, würde zunächst der Bundestag über die Gültigkeit des Wahlergebnisses entscheiden. Erst in zweiter Instanz könnte das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden. Laut Battis sei jedoch maximal eine Appellentscheidung denkbar, bei der der Gesetzgeber aufgefordert wird, künftige Wahlverfahren – etwa für Auslandsdeutsche – zu überarbeiten.
Geschrieben von: Benjamin Stöckel
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